UPR-Verfahren zu Ruanda vor dem VN-Menschenrechtsrat
26. Januar 2011
Am 24.01.2011 tagte der VN-Menschenrechtsrat in Genf zu dem UPR-Verfahren Ruanda. Das UPR-Verfahren (Universal Periodic Review) ist ein Instrument, welches vom VN-Menschenrechtsrat geschaffen wurde, um die menschenrechtliche Lage in den einzelnen VN-Mitgliedstaaten regelmäßig zu evaluieren. Ziel ist die effektive Verbesserung der Menschenrechtssituation in allen VN-Mitgliedstaaten durch periodische Überprüfungen. Über einen Zeitraum von vier Jahren werden seit 2008 pro Jahr 48 Staaten (in drei Gruppen zu je 16 Staaten) dieser Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage von Berichten, die zum einem von dem betroffenen Land und zum anderen von Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden. Für das UPR-Verfahren zu Ruanda hat das ÖNZ einen Bericht zur Menschenechtssituation des Landes erstellt und dem Menschenrechtsrat vorgelegt.
